Alles Psycho’s oder was…?!
In den Berufsbezeichnungen treiben sich so manche ,,Psycho’s“ herum…
PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen- sie alle befassen sich mit der Behandlung von psychischen Erkrankungen – aber nicht ausschließlich. Oft herrscht Verwirrung darüber, was denn die Unterschiede zwischen diesen Berufsgruppen sind. Darüber soll dieser Artikel nun aufklären.
PsychologInnen…
… haben Psychologie an einer Universität studiert
Die Psychologie ist die Lehre vom menschlichen Erleben und Verhalten und den psychischen Funktionen wie z.B. der Wahrnehmung, Denken- und Problemlösen, Gefühle, Emotionen, Lernen und Gedächtnis, Motorik oder Motivation.
Alleine mit dem Studium darf man jedoch nur in einem sehr eingeschränkten Beratungsbereich tätig sein, weshalb es die Möglichkeit postgradueller Weiterbildungen gibt.
Ich habe mich für die Bereich der klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie entschieden.
Durch die Ausbildung zur klinischen Psychologin bin ich berechtigt, klinisch-psychologische Diagnostik sowie psychologische Beratungen durchzuführen und Menschen mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen zu behandeln.
Als Gesundheitspsychologin beschäftige ich mich mit Prävention. Es geht um die Förderung und Erhaltung der körperlichen und psychischen Gesundheit und um das Vermeiden von Krankheit.
PsychologInnen dürfen keine Medikamente verordnen!
PsychotherapeutInnen…
… sind nicht zwingend Akademiker
… haben ihre praktische Ausbildung in der Regel in EINER Therapierichtung (in Österreich meist Verhaltens,- Gestalts- oder Systemische Therapie) absolviert und sind dann in dieser tätig.
In der Therapie geht es um die Minderung von psychischen Erkrankungen oder Leidenszuständen.
PsychotherapeutInnen dürfen keine psychologische Diagnostik durchführen und keine Medikamente verordnen!
PsychiaterInnen…
… haben das Medizinstudium abgeschlossen und eine Weiterbildung im Bereich der klinischen Psychiatrie absolviert.
Sie diagnostizieren psychische Krankheiten u.a. durch Gespräche und (bei Bedarf) mittels bildgebender oder elektrophysiologischer Verfahren.
Alleine den PsychiaterInnen ist das Verschreiben von Medikamenten vorbehalten!